Ein Personalvermittlung-Vertrag umfasst meist zwei bis vier Seiten, und der größte Teil davon ist Standardtext. Die Absätze, die wirklich entscheiden, was passiert, wenn die Suche schiefläuft, ob Sie in eine Exklusivität eingebunden sind, ob eine gescheiterte Einstellung eine Rückerstattung oder gar nichts nach sich zieht, ob die Agentur die gerade vermittelte Person still und leise für einen Wettbewerber abwerben darf, sind kurz, konkret und leicht zu überlesen. Hier, was Sie tatsächlich lesen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Die Exklusivitätsklausel: Was sie tatsächlich bindet
Exklusivität bedeutet, dass Sie sich für einen definierten Zeitraum oder eine bestimmte Rolle auf eine einzige Agentur festgelegt haben. Das ist gängige Praxis und geht oft mit einem besseren Preis einher, aber die Details zählen erheblich. Prüfen Sie den Umfang: Gilt die Exklusivität nur für diese eine Rolle oder für alle offenen Rollen über einen Zeitraum? Prüfen Sie die Dauer: Ist sie begrenzt, oder verlängert sie sich still und leise automatisch? Und prüfen Sie, was bei einem Verstoß passiert, manche Verträge sehen eine Vertragsstrafe vor, wenn während der Exklusivität parallel gesucht wird, selbst wenn die parallele Suche vom eigenen internen Team kommt, nicht von einer anderen Agentur.
Die Garantiezeit: Lesen Sie, was sie tatsächlich auslöst
Eine 3-6-monatige Garantiezeit ist Standard und klingt nach echtem Schutz. Lesen Sie die Auslösebedingungen, bevor Sie annehmen, dass sie das abdeckt, was Sie erwarten. Übliche Unterscheidungen: Eine freiwillig kündigende Kandidatin wird oft anders behandelt als eine leistungsbedingt gekündigte, und diese wiederum anders als eine einvernehmliche Trennung. Manche Verträge decken nur die verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ab, was das weit häufigere Szenario ausschließt, dass eine Einstellung schlicht nicht passt und beide Seiten sich einvernehmlich trennen. Prüfen Sie auch die Rechtsfolge: Eine kostenlose Nachbesetzung ist nicht dasselbe wie eine Rückerstattung, und manche Verträge bieten nur Ersteres, begrenzt auf einen Nachbesetzungsversuch.
Fälligkeit der Gebühr: Wann die Rechnung tatsächlich entsteht
„Vermittlung“ klingt nach einem einzigen, eindeutigen Ereignis, aber Verträge definieren das unterschiedlich. Manche lösen die Gebühr bei unterschriebenem Angebot aus, andere am tatsächlichen ersten Arbeitstag, wieder andere nach bestandener Probezeit. Das hat praktische Folgen: Wenn eine Kandidatin eine lange Kündigungsfrist hat und nie tatsächlich antritt, gilt die Gebühr trotzdem, weil ein Angebot unterschrieben wurde? Wenn sie antritt, aber in Woche zwei wieder geht, zählt das als abgeschlossene Vermittlung, die nur die Garantieklausel rückgängig machen kann, oder zählt es gar nicht erst als Vermittlung? Lassen Sie sich die Definition schriftlich geben, nicht stillschweigend voraussetzen.
Abwerbeverbote: In beide Richtungen prüfen
Die meisten Verträge enthalten eine Klausel, die verbietet, andere Kandidat:innen aus der Pipeline der Agentur ohne Gebühr selbst einzustellen, nachvollziehbar, und es lohnt sich, den Umfang zu verstehen. Seltener geprüft: Ob der Vertrag verhindert, dass die Agentur die gerade bei Ihnen vermittelte Person sechs Monate später im Auftrag eines anderen Kunden erneut anspricht. Ein einseitiges Abwerbeverbot, das nur die Interessen der Agentur schützt, ist ein Signal, das vor der Unterschrift verhandelt werden sollte, besonders bei knappen KI- und Engineering-Talenten, wo ein Wettbewerber, der die neue Kandidatin nach sechs Monaten anruft, ein reales, kein hypothetisches Risiko ist.
Kündigungsbedingungen und was bei einer stockenden Suche passiert
- Wie kann eine Seite aus dem Vertrag aussteigen, wenn die Suche keine Kandidat:innen liefert, und gibt es einen definierten Zeitrahmen, bevor diese Option besteht?
- Wenn die Rolle während der Suche auf Ihrer Seite storniert oder pausiert wird, haften Sie dann für eine Gebühr, und gibt es eine Kill Fee für bereits geleistete Arbeit?
- Regelt der Vertrag, wem Kandidatendaten und die Kommunikation gehören, falls die Zusammenarbeit endet, besonders relevant bei einem Agenturwechsel mitten in der Suche.
- Ist der Gebührensatz oder -betrag für die Vertragslaufzeit fixiert, oder kann er sich ändern, wenn sich Seniorität oder Umfang der Rolle während der Suche verschieben?
Die Checkliste vor der Unterschrift
- 1Die Exklusivitätsklausel lesen: Umfang, Dauer, automatische Verlängerung und Vertragsstrafe bei paralleler Suche.
- 2Die Garantiezeit lesen: Was löst sie aus (Kündigung vs. Trennung vs. einvernehmliche Auflösung), und was ist die Rechtsfolge (Rückerstattung vs. Nachbesetzung vs. beides).
- 3Die Fälligkeit der Gebühr lesen: Welches Ereignis macht die Rechnung fällig, und wie spielt das mit der Kündigungsfrist der Kandidatin zusammen.
- 4Die Abwerbeklausel lesen: Schützt sie nur die Agentur, oder auch Sie davor, dass die Agentur Ihre Einstellung später erneut anspricht.
- 5Die Kündigungsklausel lesen: Ihre Ausstiegsoptionen bei stockender Suche, und jede Haftung bei Stornierung der Rolle mitten in der Suche.
- 6Die Gebührenbasis bestätigen: nur Bruttogrundgehalt, oder Grundgehalt plus Bonus und Signing-Bonus.
